HundViele Mieter sind der fälschlichen Meinung, dass die Hundehaltung in einer Mietwohnung generell erlaubt ist, sofern im Mietvertrag die Haltung von einem Hund nicht ausdrücklich verboten wird. Was jedoch viele Hundefreunde nicht wissen, der Mieter muss sich grundsätzlich vor der Anschaffung eines Hunde an den Vermieter wenden und sich eine Genehmigung für die Haltung einholen. Die Entscheidung dieser Genehmigung unterliegt ganz allein dem Vermieter und der Nutzer der Mietwohnung muss diese akzeptieren.

Warum verbieten viele Vermieter die Hundehaltung?

In den meisten Fällen resultiert das Hundehaltungsverbot in einer Mietwohnung nicht aus der Tierfeindlichkeit eines Hauseigentümers, sondern aus dem Umstand, dass ein Hund, der beispielsweise konstant laut bellt, eine Lärmbelästigung für die Nachbarn des Hundehalters darstellen kann. In solch einem Fall ist der Eigentümer zur Handlung verpflichtet, da die anderen Mieter im Haus ansonsten eine Mietminderung wegen einer herabgesetzten Wohnqualität veranlassen können. Zudem kommt es immer wieder vor, dass ein Hund in einem Mietshaus von vielen Bewohnern als Bedrohung angesehen wird, vor allem, wenn es sich dabei um ein Tier einer Kampfhunderasse handelt. Hierbei spielt es auch absolut keine Rolle, ob der Hundehalter versichert, sein Hund sei doch ganz zahm und lieb.

Eine Genehmigung bezieht sich nur auf das jeweilige Tier

Erhält ein Hundefreund von seinem Vermieter letztendlich die Genehmigung für die Haltung eines Tieres in der Wohnung, so bedeutet dies nicht zeitgleich einen Freischein für die weitere Anschaffung von einem zweiten Hund. Eine Genehmigung bezieht sich immer ausschließlich auf das jeweilige Tier und möchte sich der Hundefreund einen weiteren Vierbeiner anschaffen, so muss er auch hierfür erst einmal den Hauseigentümer um Erlaubnis fragen!

Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten?

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