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Kur

Unter dem Begriff Kur werden in der heutigen Zeit verschiedenen Maßnahmen bezeichnet, die in erster Linie der Rehabilitation eines Patienten dienen sollen. Häufig werden derartige Kuren daher auch mit "Reha" abgekürzt. Zudem finden sich auch Kuren, die grundsätzlich der Prophylaxe des Menschen dienen und auch im Bereich des Wellness einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Die Kosten für eine derartige Kur werden häufig jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen, wie das bei Rehas zumeist der Fall ist. Eine Kur mit dem klaren Schwerpunk der Rehabilitation wird beispielsweise nach verschiedenen Operationen angesetzt, damit sich der Patient sowohl von der Krankheit, als auch von dem Eingriff selbst erholen kann. Das Ziel einer Reha-Kur stellt in erster Line die schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Patienten dar.

Wie wird eine Kur beantragt?

Soll eine Kur von der Krankenkasse übernommen werden, so muss diese natürlich von einem Arzt verordnet werden. Doch auch dann ist nicht gesagt, dass die Kosten für den Kuraufenthalt vollständig übernommen werden. Den Leistungsträgern einer Kur muss ein vollständiger und relativ umfangreicher Bericht und Antrag vom Arzt und vom Patienten vorgelegt werden und die Angestellten der Leistungsträger ermitteln daraufhin die tatsächliche Notwendigkeit einer Kur. Bei manchen schweren Krankheiten, wie beispielsweise bei Krebs oder bei einem Herzinfarkt, stehen die Chancen sehr gut, nach den eigentlichen Behandlungsmaßnamen eine Genehmigung für die Kur in Bezug auf die vollständige Kostenübernahme zu erhalten. Die Genehmigung einer Kur, die der Prophylaxe dient, gestaltet sich leider um einiges schwieriger und nicht selten werden diese Anträge von den Leistungsträgern abgelehnt, sofern keine Notwendigkeit für die Kur ersichtlich ist.