HundFür den Bau eines Hundezwingers müssen in Deutschland ganz spezielle Kriterien entsprechend der artgerechten Haltung eingehalten werden und trotz dieser Bestimmungen gilt die Zwingerhaltung eines Hundes berechtigterweise nach wie vor als sehr umstritten. Grundsätzlich sollte ein Hund immer ausreichend Auslauf haben und nicht konstant in einem Zwinger gehalten werden, selbst wenn das Gehege den strengen Bestimmungen für artgerechte Haltung von Hunden entspricht.

Der Zwinger muss eine ausreichende Größe aufweisen

Für die Größe bzw. die Fläche eines Zwingers ist die Widerristhöhe des Hundes von Bedeutung und ferner muss jede Seite des Zwingers mindestens die doppelte Körperlänge des Hundes aufweisen, wobei jedoch die unterste Grenze für die Seitenlänge bei 2 m angesetzt ist. Beispielsweise muss der einen Hund mit einer Widerristhöhe von bis zu 50 cm eine Bodenfläche von 6 m² im Zwinger verfügbar sein. Sollten in dem Zwinger noch ein zweiter Hund untergebracht werden, so muss noch die Hälfte der Quadratmeterzahl entsprechend der Widerristhöhe des weiteren Hundes hinzukommen.

Eine Hundehütte ist  Pflicht

Dem Hund sollte zudem innerhalb des Zwingers eine überdachte Hundehütte zur Verfügung gestellt werden, in welcher er sich zum Schlafen und bei schlechter Witterung zurückziehen kann. Hierbei gilt zu beachten, dass die Fläche der Hundehütte zu der Mindestfläche des Zwingers hinzuaddiert werden muss! Daher empfehlen die Experten und Tierschützer als Mindestgrundfläche für einen Zwinger um die 8 m² einzuplanen.

Der Untergrund darf nicht zu kalt werden

Auch in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit des Zwingers sollte der Hundebesitzer genaue Überlegungen anstellen, denn liegt der Hund konstant auf einem Untergrund, der seinen Körper auskühlt, wie beispielsweise auf Steinplatten oder Beton, so können sich bei dem Tier mit der Zeit erhebliche Gesundheitsprobleme einstellen. Viele Hunde, die fälschlicherweise in einem Zwinger mit einem zu kalten Untergrund gehalten werden, leiden früher oder später beispielsweise unter gravierenden Gelenkproblemen und weiteren Gesundheitsbeeinträchtigungen.

Bestimmungen für einen Zwinger

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